Kommunale Wärmeplanung

Auf der UN-Klimakonferenz in Paris einigten sich 195 Staaten auf ein wegweisendes Abkommen: Das Pariser Klimaabkommen. Dieses völkerrechtlich verbindliche Dokument markiert einen Wendepunkt im internationalen Klimaschutz und verpflichtet alle Nationen, aktiv gegen die Erderwärmung vorzugehen. Die globale Erwärmung auf maximal zwei Grad Celsius, idealerweise sogar auf 1,5 Grad, im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Emissionen von Treibhausgasen drastisch reduziert werden.

Das Pariser Abkommen geht über Absichtserklärungen hinaus. Es enthält konkrete Vorgaben und Mechanismen, um den Klimaschutz voranzutreiben. Jedes Land ist verpflichtet, nationale Klimaschutzpläne zu erstellen und diese regelmäßig fortzuentwickeln. Diese Pläne sollen ehrgeizige Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasen beinhalten und aufzeigen, wie diese erreicht werden sollen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Zuge des Pariser Abkommens und des novellierten Bundes-Klimaschutzgesetzes ambitionierte Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65% gegenüber 1990 sinken. Bis 2040 muss diese Reduzierung 88% betragen und 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

In Deutschland nimmt die Wärmeversorgung eine zentrale Rolle ein. Sie macht über die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs aus und trägt somit maßgeblich zum CO2-Ausstoß bei. Derzeit decken wir rund 80 Prozent unseres Wärmebedarfs mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl, die größtenteils importiert werden müssen. Dies macht uns nicht nur abhängig von ausländischen Energielieferanten, sondern schadet auch der Umwelt. In deutschen Haushalten zeigt sich ein ähnliches Bild: Fast die Hälfte heizt mit Gas, knapp ein Viertel mit Heizöl. Fernwärme spielt mit einem Anteil von 14 Prozent zwar eine Rolle, wird aber auch überwiegend aus fossilen Quellen gespeist. Die starke Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Wärmeversorgung stellt eine große Herausforderung dar. Um die Klimaziele zu erreichen und die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein dringender Wandel notwendig.

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft getreten. Hierdurch werden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für größere Städte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung erstellt werden. Aufgabe dieser kommunalen Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Der Markt Kleinheubach nimmt diese Herausforderung ernst und verstärkt ihre Anstrengungen im Bereich Klimaschutz. Dafür hat der Gemeinderat eine Förderung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung befürwortet und es wurde eine Förderung erfolgreich beantragt. Die Wärmeplanung wird sich mit folgenden Aspekten befassen:

1. Bestandsaufnahme: Wo stehen wir aktuell?

Den Anfang macht eine gründliche Bestandsanalyse. Dabei wird der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch in Kleinheubach genau unter die Lupe genommen. Welche Energiequellen werden genutzt? Wie sieht die Wärmeerzeugung und -verteilung im Ort aus? Diese Fragen bilden die Grundlage für die weiteren Schritte.

2. Potenziale entdecken: Welche Möglichkeiten gibt es?

Im nächsten Schritt geht es darum, die Potenziale für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Kleinheubach zu erkunden. Welche erneuerbaren Energiequellen stehen zur Verfügung? Solare Wärme, Geothermie oder Biomasse könnten in Zukunft die Wärmeversorgung des Ortes sichern. Aber auch unvermeidbare Abwärme, beispielsweise aus lokalen Industrieprozessen, kann genutzt werden.

3. Ziele setzen und den Weg planen:

Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse werden Zielszenarien für die Wärmeversorgung der Zukunft in Kleinheubach entwickelt. Wie kann die Wärmeversorgung langfristig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden? In welche Wärmeversorgungsgebiete lässt sich der Ort einteilen? Welche konkreten Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Ziele zu erreichen?

4. Den Wärmeplan erstellen: Alles auf einen Blick

Alle Ergebnisse der vorherigen Schritte werden in einem Kommunalen Wärmeplan zusammengefasst. Dieser Plan dient als Fahrplan für die Umsetzung der Wärmewende in Kleinheubach und bietet allen Beteiligten – Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Unternehmen und Investoren – eine transparente Grundlage für die nächsten Schritte.

Wie weit ist Kleinheubach mit der Kommunalen Wärmeplanung?

  • Am 25.04.2023 hat der Gemeinderat beschlossen Fördermittel für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beantragen.
  • Im Oktober 2023 erhielt Kleineubach eine Förderzusage durch Bundesmittel der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Erstellung des Wärmeplans.
  • Im Dezember 2023 wurde die Energieagentur Unterfranken damit beauftragt, eine kommunalen Wärmeplanung für Kleinheubach zu erstellen → www.ea-ufr.de
  • Die Fertigstellung der Wärmeplanung wird Ende 2024/Anfang 2025 angestrebt.



Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebensowie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Förderkennzeichen: 67K26418

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie