Der jüdische Friedhof - Das Haus der Ewigkeit

Ein jüdischer Friedhof muss 50 Ellen außerhalb des Ortes liegen und von einer Hecke oder einer Mauer umgeben sein, um die Tiere fernzuhalten. Ist keine Erweiterung des Friedhofes möglich, können Gräber auch übereinander angelegt werden.
Die Erdbestattung ist vorgeschrieben, es gilt die dauerhafte Totenruhe, dies hängt mit dem jüdischen Glauben an die Auferstehung der Toten
nach dem Eintreffen des Messias zusammen.

D03C7407 Judenfriedhof

Die Grabsteine sind, wenn möglich nach Osten ausgerichtet und die Lebenden dürfen aus dem Friedhof keinen Nutzen ziehen.
Nach einer Synagogengemeinschaft gründeten die Kleinheubacher Juden 1730 mit den Freiherrlich Fechenbachischen Schutzjuden
aus Laudenbach eine „Leichenplatz – Gemeinschaft “.
Sichere Hinweise auf den Begräbnisort bis 1730 fehlen:
In den Jahren 1764, 1835 und 1889 erfolgten Erweiterungen des Friedhofs.
Die heutige Fläche beträgt 2860 qm. Der ältere Teil befindet sich im Osten, der neuere im Westen. Die Grabsteine im älteren
Teil sind relativ schlicht gehalten und nach Osten ausgerichtet, im neueren Teil vermehrt mit Ornamenten verziert und
hangabwärts terrassenförmig nach Norden ausgerichtet. Im alten Teil herrscht Sandstein in schlichten Formen vor, im neueren
Teil auch andere Steinarten. Erhalten sind 186 Grabsteine.
Der jüdische Friedhof liegt nordwestlich im Wald Richtung Laudenbach und ist von einem Parkplatz aus zu Fuß zu erreichen.
Der alte und der neue Teil des Friedhofs sind rechtwinklig zueinander angelegt und stehen unter Denkmal- und auch
Naturschutz. Dort wachsen Wildorchideen und eine ausschließlich hier vorkommende Farnart.