Altortentwicklung Kleinheubach - Förderung

Bitte beachten Sie den Hinweis (Mai 2021) zur aktuellen Aussetzung und Bearbeitung der Förderrichtlinien.

Der Marktgemeinderat Kleinheubach hat in seiner Sitzung am 17.10.2012 beschlossen, dass das kommunale Förderprogramm für den Altort zum 01.01.2013 in Kraft treten soll.

Deshalb wird seitens des Marktes Kleinheubach ab sofort ein Flyer über die Förderrichtlinien zur Altortentwicklung zur Verfügung gestellt. Der Flyer informiert über die beschlossenen Zuschussmöglichkeiten, deren Beratung und Voraussetzungen.
 
Die Förderung umfasst die Bereiche „Wohnen – Wohnumfeldmaßnahmen“, „Gewerbe, freiberufliches Gewerbe und Grundversorgung“, „Energetische Beratung – Energieeffizienz“, „Bonus für junge Familien“, „Hochwasserabsicherung – Objektschutz“ und „Denkmalschutz“.
 
Für alle Interessenten ist der Flyer ab sofort im Bauamt der VG Kleinheubach und hier auf der Homepage des Marktes Kleinheubach erhältlich.

Flyer 'Förderrichtlinie Altortentwicklung' Flyer "Förderrichtlinie Altortentwicklung", 3458 KB