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Förderung von privaten Renovierungsmaßnahmen

Der Markgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.6.2010 beschlossen, jedem Eigentümer im Bereich Altort (gemäß Altortsatzung) eine Gebäuderenovierungsförderung in Höhe von 10 % der Gesamtmaßnahme mit max. 5.000 EUR zu unterstützen, wenn die Maßnahme gemäß Altortsatzung ausgeführt werden.

Auf Antrag und Vorlage der bezahlten Rechnungsbelege durch den Eigentümer ermittelt die Verwaltung die auszuzahlenden Fördersummen die sich auf die gesamte Gebäudehülle bezieht.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Bauamt der Vewaltungsgemeinschaft Kleinheubach.


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