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Hortordnung

1. Aufnahmebedingungen
Aufgenommen werden Kinder, die die 1 – 4. Klasse besuchen. Voraussetzung ist, dass das Kind psychisch und physisch seinem Alter gemäß entwickelt ist.
Aufnahmetermine finden nach Absprache mit der Leitung des Hortes statt.
Die Kinder haben die Möglichkeit einen Schnuppertag in unserem Hort zu verbringen. Bitte sprechen Sie diesen Termin mit der Erzieherin ab. Kinder deren Eltern berufstätig sind und/oder allein erziehend sind werden bevorzugt aufgenommen.


2. Öffnungszeiten
Unser Hort hat täglich von 10:30 – 17:30 Uhr und in den Ferien täglich von 07.30 - 16.00 Uhr geöffnet.
 

Urlaub des Personals
Das Personal nimmt den Hauptteil des Jahresurlaubes während den Schließtagen. Die restlichen Urlaubstage werden in den besuchsarmen Zeiten genommen. Diese Regelung ermöglicht uns, die Anzahl der Ferientage so gering wie möglich zu halten. Und dies kommt letztendlich Ihnen und Ihrem Kind zu Gute.


3. Buchungszeiten / Monatsbeiträge
Die Beiträge für den Hortplatz werden durchgehend (auch bei Krankheit oder Urlaub) monatlich von der Gemeindeverwaltung Kleinheubach eingezogen. In besonders schweren Fällen übernimmt auf Antrag das Jugend- bzw. Sozialamt ganz oder teilweise die Beitragskosten.
Beiträge:

Kosten:

Die Betreuungskosten staffeln sich nach Buchungszeiten


Zeit                              Elternbeitrag            Elternbeitrag        Elternbeitrag
                                    1. Kind                      2. Kind                  3. Kind
bis 4 Stunden              49,00                        39,20                    frei 
über 4 bis 5 Stunden   61,00                       48,80                    frei
über 5 bis 6 Stunden   73,00                       58,40                    frei
über 6 bis 7 Stunden   85,00                       68,00                    frei
über 7 bis 8 Stunden   97,00                       77,60                    frei
über 8 bis 9 Stunden  109,00                      87,20                    frei

In der Ferienbetreuung ist eine Verlängerte Aufnahme Ihres Kindes möglich, diese wird gesondert berechnet.

Zuzüglich zum Hortbeitrag wird ein Spiel und Getränkegeld in Höhe von 3,80 monatlich erhoben, dies wird halbjährlich von Ihrem Konto abgebucht.


4. Abmeldung
Der Hort kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Dies erfolgt schriftlich und wird bei der Hortleitung abgegeben!
 

6. Unfallversicherung
Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuches von Horten richtet sich nach § 539 Abs.1 Nr. 14a der RVO. Danach sind Kinder, die den Hort besuchen, während des Aufenthaltes im Hort sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Hort gesetzlich versichert. Unfälle auf dem Hortweg sind spätestens am darauf folgenden Tag der Hortleitung zu melden.
 

7. Entschuldigung bei Versäumnis bzw. Krankheit
Fehlt ein Kind länger als 14 Tage unentschuldigt, so verliert es den Anspruch auf seinen Hortplatz. Krankheitsverdächtige Kinder dürfen nicht in den Hort geschickt werden. Bei Erkrankung ist umgehend das Hortpersonal zu benachrichtigen.
Liegen bei Geschwistern eines Kindes oder innerhalb der Wohngemeinschaft ansteckende Krankheiten vor, muss dies der Hortleitung gemeldet werden und das Kind darf erst auf Grund einer ärztlichen Bestätigung den Hort wieder besuchen. Zu den ansteckenden Krankheiten gehört: Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Masern, Keuchhusten, Borkenflechte, Krätze, Lausbefall. Ist noch nicht geklärt um welche Krankheit es sich bei Ihrem Kind handelt bitten wir Sie Ihr Kind trotzdem zu Hause zu lassen um das Risiko für die anderen Kinder zu minimieren.

8. Kooperation
Der Hort arbeitet mit der Schule sehr eng zusammen. Bei Bedarf, tauschen wir uns aus und geben, wenn dies erforderlich ist, auch Personalien und/oder kurze Stellungnahme zu Ihrem Kind ab. Selbstverständlich informieren wir Sie über unsere Zusammenarbeit.
 

9. Hausaufgaben
Der Hort bietet eine Hausaufgabenbetreuung an. Die Mitarbeiter geben den SchülerInnen Hilfestellungen, jedoch ist der Hort KEINE Nachhilfe. In der Regel werden die Hausaufgaben in der vorgegebenen Zeit erledigt. Gedichte lernen und lesen sollen die Kinder zu hause machen. Schauen Sie bitte noch einmal die Hausaufgaben Ihres Kindes zu hause nach und unterschreiben Sie jeden Tag das Hausaufgabenheft. Dies hilft bei der Kontrolle der Hausaufgaben und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf.


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