Umsatzsteuer bei der öffentlichen Wasserversorgung,
teilweise Rückerstattung der geleisteten Umsatzsteuer an Beitragspflichtige
Im gesamten Bundesgebiet waren die Kommunen ab 04.07.2000 verpflichtet, in den Beitragsbescheiden für die Wasserversorgung den Regelsteuersatz (16% bzw. 19%) bei der Umsatzsteuer auszuweisen. In der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und den daraufhin ergangenen Anweisungen unterliegen auch die Beitragsbescheide (wie die Lieferung des Wassers) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.
Auf Kulanzbasis ist es aufgrund dieser Rechtsprechung möglich, dass auch bestandskräftige Bescheide berichtigt werden können.
Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden (Markt Kleinheubach, Gemeinde Laudenbach und Gemeinde Rüdenau) der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach haben dieser Kulanzlösung unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:
1.) Der Adressat des ursprünglichen Bescheides muss die Erstattung beantragen.
2.) Bei mehreren Adressaten darf nur ein Erstattungsantrag gestellt werden.
3.) Vorliegen einer Erklärung, dass der Adressat nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
4.) Die Umsatzsteuer und die Hauptforderung müssen bezahlt sein.
5.) Eine Rückerstattung findet nur statt, wenn der Erstattungsbetrag pro Einzelfall (Beitragsbescheid) mind. 10,- € beträgt.
6.) Es muss ein schriftlicher Erstattungsantrag bis spätestens 31. Oktober 2010 gestellt werden. Maßgebend ist hier der Antragseingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach. Verfristet eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung das Antragsformular der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach zu verwenden ist. Das Antragsformular ist auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft verfügbar. Ebenso können die Vordrucke im Bürgerbüro Kleinheubach und während der Dienststunden auf den Rathäusern in Laudenbach und Rüdenau abgeholt werden.
Alle eingehenden Anträge werden seitens der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach überprüft. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen, ergehen nach dem 31. Oktober 2010 entsprechende Änderungsbescheide. Erst danach wird die teilweise Rückerstattung der Umsatzsteuer an den Beitragspflichtigen durchgeführt.
Ansprechpartner bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach für die Abwicklung des Verfahrens ist Herr Andreas Weber (Tel.: 09371/9716-37, E-Mail: weber@kleinheubach.de, Telefax: 09371/9716-11).
Hier finden Sie eine PDF-Datei mit dem Antrag für die Rückerstattung.
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